Was bedeutet Datenschutz?

Foto ©: https://pixbay.com | zur freien Verfügung

Was bedeutet Datenschutz?

  • 1970: Das Hessische Datenschutzgesetz (1. Datenschutzgesetz weltweit)

Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts I

  • Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“
  • „Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst.“
  • Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts II Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.1 Abs. 1 GG)
  • „Gewährleistung insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Einführung und Entwicklung des Datenschutzrechts II

  • 1970: Das Hessische Datenschutzgesetz (1. Datenschutzgesetz weltweit)
  • 1978: Inkrafttreten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • 1983: Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Geburtsstunde des Datenschutz)
  • Folge: Weitreichende Veränderung der Gesetzgebung und Novellierung des BDSG

Europa- & verfassungsrechtliche Grundlagen

  • Deutschland: Verfassungsrechtlich garantiertes recht auf informatielle Selbstbestimmung
    • (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1Abs. 1 GG)
  • Europäisches Grundgesetz auf Datenschutz
    • (Art. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

Einführung und Entwicklung des Datenschutzrechts II

  • 1970: Das Hessische Datenschutzgesetz (1. Datenschutzgesetz weltweit)
  • 1978: Inkrafttreten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • 1983: Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Geburtsstunde des Datenschutz)
  • Folge: Weitreichende Veränderung der Gesetzgebung und Novellierung des BDSG
  • 1995: Europäische Datenschutzrichtlinie RL95/46/EG
  • 2018: Unmittelbare Anwendung der DSGVO und Inkrafttreten des BDSG-NEU

Was ist Datenschutz?

  • Begriff kann unterschiedlich definiert werden
  • Hier: Schutz des sogenannten Datensubjekts in seinen Rechten
    • Jeder Mensch aus „Fleisch und Blut“ (z.B. nicht reine Unternehmensdaten)
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    • Europäisches Grundrecht auf Datenschutz
  • Schutz des Einzelnen vor einer missbräuchlichen Nutzung seiner personenbezogenen Daten
    • Verhältnis zwischen Staat und Bürger
      • Stichwort („gläserner Bürger“)
  • Verhältnis zwischen Bürgern (auch Unternehmen, Verein, etc.)
    • DSGVO
    • BSDG-NEU

Die Texte ersetzen keine Rechtsberatung. Es sind lediglich Zusammenstellungen von Informationen, die jederzeit in der DSGVO oder im BDSG-NEU geändert werden können.