
Was bedeutet Datenschutz?
- 1970: Das Hessische Datenschutzgesetz (1. Datenschutzgesetz weltweit)
- 1978: Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- 1983: Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Geburtsstunde des Datenschutzes)
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts I
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“
- „Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst.“
- Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts II Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.1 Abs. 1 GG)
- „Gewährleistung insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Einführung und Entwicklung des Datenschutzrechts II
- 1970: Das Hessische Datenschutzgesetz (1. Datenschutzgesetz weltweit)
- 1978: Inkrafttreten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- 1983: Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Geburtsstunde des Datenschutz)
- Folge: Weitreichende Veränderung der Gesetzgebung und Novellierung des BDSG
Europa- & verfassungsrechtliche Grundlagen
- Deutschland: Verfassungsrechtlich garantiertes recht auf informatielle Selbstbestimmung
- (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1Abs. 1 GG)
- Europäisches Grundgesetz auf Datenschutz
- (Art. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
Einführung und Entwicklung des Datenschutzrechts II
- 1970: Das Hessische Datenschutzgesetz (1. Datenschutzgesetz weltweit)
- 1978: Inkrafttreten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- 1983: Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Geburtsstunde des Datenschutz)
- Folge: Weitreichende Veränderung der Gesetzgebung und Novellierung des BDSG
- 1995: Europäische Datenschutzrichtlinie RL95/46/EG
- 2018: Unmittelbare Anwendung der DSGVO und Inkrafttreten des BDSG-NEU
Was ist Datenschutz?
- Begriff kann unterschiedlich definiert werden
- Hier: Schutz des sogenannten Datensubjekts in seinen Rechten
- Jeder Mensch aus „Fleisch und Blut“ (z.B. nicht reine Unternehmensdaten)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Europäisches Grundrecht auf Datenschutz
- Schutz des Einzelnen vor einer missbräuchlichen Nutzung seiner personenbezogenen Daten
- Verhältnis zwischen Staat und Bürger
- Stichwort („gläserner Bürger“)
- Verhältnis zwischen Staat und Bürger
- Verhältnis zwischen Bürgern (auch Unternehmen, Verein, etc.)
- DSGVO
- BSDG-NEU
Die Texte ersetzen keine Rechtsberatung. Es sind lediglich Zusammenstellungen von Informationen, die jederzeit in der DSGVO oder im BDSG-NEU geändert werden können.